Sachverständigenprüfung für Tankanlagen in Rastatt, Baden-Baden und Umland
Heizöl stellt eine wassergefährdende Flüssigkeit dar, weshalb eine regelmäßige Überprüfung der Heizöltanks gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Prüfung von unterirdischen Tanks und Kellertanks ab einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern erfolgt durch einen zugelassenen Sachverständigen.
Das vom Sachverständigen erstellte Gutachten wird an die jeweilige Wasserschutzbehörde bzw. das zuständige Landratsamt übermittelt. Auch bei der Stilllegung von Erdtanks jeder Größe sowie von Kellertankanlagen ab 10.000 Litern Fassungsvolumen müssen durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüft werden. Dies gilt auch bei der Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Tankanlage.
Im Regelfall ist die Tankanlagen-Prüfung alle 5 Jahre bzw. in Wasserschutzgebieten alle 2 ½ Jahre fällig. Die zuständige Behörde kann bei Bedarf jederzeit eine entsprechende Prüfung anordnen.
Vorgehensweise bei der Sachverständigenprüfung
Bei der Überprüfung eines Erdtanks wird zunächst die Schachtabdeckung geöffnet, welche insbesondere auf die Belastbarkeit (bei befahrbaren Flächen) und Zustand überprüft wird. Anschließend erfolgt die Überprüfung sowohl der Tankdomdeckel als auch der vorhandenen Armaturen im Domschacht. Hier überprüft der Sachverständige die Überfüllsicherung (Grenzwertgeber) und die Dichtheit der Anschlussgarnitur der Kupferleitungen im Domschacht.
Im Falle von Leckanzeigegeräten mit Flüssigkeitsüberwachung erfolgt die Begutachtung des Durchflusses am Prüfhahn im Domschacht. Bei Tanks mit einer Kunststoff-Innenhülle überprüft der Sachverständige die Anschlüsse der Vakuumleitungen am Tank und im weiteren Verlauf bis zum Leckanzeiger. Die ölführenden Leitungen werden im Tankdomschacht auf Dichtheit überprüft. Wenn diese Leitungen nicht einsehbar sind, ist eine Druckprobe der Leitung möglich, welche die Dichtheit der Leitungen ermittelt.
Im Anschluss erfolgt die Begutachtung der Armaturen, Leitungen sowie des Leckanzeigers im Gebäude. Hierbei wird insbesondere auf den Verlauf und Anschluss der Ölleitungen am Ölfilter sowie auf die Funktion des Leckanzeigers geachtet.
Liegt ein Kellertank vor, wird der Einstieg in den Tankraum überprüft, wobei das Hauptaugenmerk vor allem auf die Einstiegstür, deren Beständigkeit gegenüber Feuer sowie deren automatisches Schließen liegt. Der Prüfer steigt darauffolgend in den Tankraum und kontrolliert den Zustand des Auffangraumes. Unter anderem dürfen der ölbeständige Anstrich des Raumes – auch unterhalb des Tanks – sowie die Seitenwände (3-fach-Anstrich) keinerlei Defekte aufweisen. Vorgeschriebene Hohlkehlen in den Wandübergängen müssen vorgesehen sein. Allerdings sind Einbauten oder Rohrdurchführungen unzulässig. Ebenso wie bei Erdtanks ist eine Kontrolle der Rohrleitungen und Ölleitungen sowie des Grenzwertgebers fester Bestandteil der Prüfung. Bei Kellertanks wird darüber hinaus auch überprüft, ob eine sogenannte Hebesicherung im höchsten Punkt der Rohrleitung und eine Überdrucksicherung (Berstsicherung) vorhanden sind.
Abschließend folgt ein Prüfgutachten, der an die jeweilige Behörde und an den Betreiber weitergeleitet wird.
Anmerkung:
Aufgrund der prüfpflichtigen Tanks sollte der Auftrag für eine Prüfung im vorgeschriebenen Zeitraum erfolgen. Dies gilt auch für sogenannte „nicht gemeldete“ Anlagen. Wer die Prüfung nicht durchführen lässt, macht sich strafbar. Zudem hat das negative Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
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